Wir über uns
Der Verein für Selbstbestimmung und Betreuung in der Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen e.V. Bad Dürkheim hat als Aufgabe und Zweck die Übernahme, Vermittlung und Unterstützung von Maßnahmen der Betreuung geistig behinderter Menschen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die von der Lebenshilfe betreut werden. Zu den Aufgaben gehören insbesondere Bemühungen um die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, deren Einführung in ihre Aufgaben und Benennung gegenüber dem zuständigen Vormundschaftsgericht und anderen Stellen Schaffung eines ständigen Angebotes an Fortbildung, Beratung und Unterstützung für Betreuer Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches zwischen Betreuern Bewältigung der fachlichen Anforderungen vereinsmäßiger Betreuungsarbeit durch Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter/innen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Übernahme von Betreuungsaufgaben und Koordination hauptberuflicher und ehrenamtlicher Betreuungsarbeit Gewährleistung einer ausreichenden Versicherung hauptberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter gegen Schäden, die ihnen selbst oder Dritten im Rahmen der Betreuungstätigkeit erwachsen können. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung ist der Verein bestrebt, entsprechend dem im Betreuungsgesetz verankerten Grundsatz der Erforderlichkeit dazu beizutragen, dass alle Möglichkeiten geistig behinderter Menschen zur Füh
rung eines selbstbestimmten Lebens ausgenutzt werden. Dazu gehört u. a. die Bereitschaft bei der Vermittlung tatsächlicher Hilfen und sozialer Dienste behilflich zu sein, wenn dadurch die Anordnung einer Betreuung vermieden werden kann (Vorfeldarbeit). Vereinsmitarbeiter für die Übernahme von Verfahrenspflegschaften zu befähigen und zur Verfügung zustellen.auf Anforderung des Vormundschaftsgericht Stellungnahmen bzw. Sozialgutachten zur Betreuungsbedürftigkeit einer Person zu erstellen. Der Verein will durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Akzeptanz und den Stellenwert der rechtlichen Betreuung nachhaltig erhöhen. Der Verein informiert und berät über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Betreuungsvereine der Lebenshilfe in Rheinland-Pfalz haben das Selbstverständnis der Betreuungsvereine im Sinne des Grundsatzprogramms der Lebenshilfe verfasst. Es liegt in leichter und normaler Sprache vor.
Hier ist der Link für das Pdf-Dokument in leichter Sprache Selbstverstaendnis_Leicht.pdf
Hier ist der Link für das Pdf-Dokument in normaler Sprache Selbstverstaendnis_Normal.pdf