
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, einer anderen Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben als Vollmachtgeber zu übertragen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des Vollmachtgebers und kann für ihn Entscheidungen treffen. Eine Vorsorgevollmacht setzt unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Hier erhalten Sie die Vorsorgevollmacht des Kreises Bad Dürkheim und der Betreuungsvereine im Pdf-Format und als bearbeitbares Word-Dokument.
PDF: Vorsorgevollmacht_08_2017
Word-Doc: Vorsorgevollmacht_08_2017
Für eine bessere Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen die kommunalen Betreuungsbehörden Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und Betreuungsverfügungen) öffentlich beglaubigen. Im Kreis Bad Dürkheim macht dies Herr Dietl, Tel: 06322/961-9301.
Die Vorsorgevollmacht ist zu unterscheiden von der Patientenverfügung. Bei der Patientenverfügung erteilt der Verfügende im Voraus Anweisungen, wie er nach seinem Willen als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln.
Hier können Sie eine Vorsorgevollmacht als pdf-Datei speichern.
Herausgeber ist das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz.
Download der Informationsbroschüre des Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz zur Patientenverfügung:
Hier bekommen Sie eine Patientenverfügung als Word-Doc
Word-doc: Patientenverfügung
Download der Informationsbroschüre des Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz zur Patientenverfügung – hier nur die Textbausteine:
> Download Patientenverfügung Textbausteine
Die Betreuungsverfügung kann mit der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Sollte die Vorsorgevollmacht ganz oder teilweise unwirksam sein, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Mit der Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer dann die Betreuung übernehmen soll. Das Betreuungsgericht überwacht den Betreuer in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis.
Download einer Betreuungsverfügung als Word-doc:
> Download Betreuungsverfügung als Word-Doc
Download einer Betreuungsverfügung als PDF-Datei:
> Download Betreuungsverfügung als PDF
Anerkannte Betreuungsvereine dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen (§ 1908f Abs. 4 BGB). Meist bieten diese umfangreiche Beratungen an, die aufgrund der berufsmäßig geführten Betreuungen der Vereinsbetreuer deutlich praxisorientiert sind. Dazu zählen insbesondere auch Beratungen zu Patientenverfügungen. Quelle: http://de.wikipedia.org…